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   VG München, 27.07.2006 - M 10 K 06.1270   

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VG München, 27.07.2006 - M 10 K 06.1270 (https://dejure.org/2006,78207)
VG München, Entscheidung vom 27.07.2006 - M 10 K 06.1270 (https://dejure.org/2006,78207)
VG München, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - M 10 K 06.1270 (https://dejure.org/2006,78207)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei zweitwohnungssteuerbefreitem Miteigentümer

    Diese Vorschrift habe das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juli 2006 (Az. M 10 K 06.1270) zu Unrecht für nicht anwendbar erklärt, denn sie umfasse expressis verbis nicht nur den engen Bereich der Gesamthandsgemeinschaften, sondern diene gerade der Feststellung, bei welcher Person ein Wirtschaftsgut zu erfassen sei, wer also Schuldner einer auf der Herrschaftsgewalt über das Wirtschaftsgut beruhenden Steuer sei.

    Ein eigener Steuermaßstab für Fälle, in denen eine Personenmehrheit eine Wohnung zu ihrer persönlichen Lebensführung im Gemeindegebiet der Beklagten innehat, aber diese Wohnungsinhaber nicht sämtlich in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung haben oder einer der Wohnungsinhaber nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS steuerbefreit ist, ist - entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (vgl. VG München vom 27.7.2006 Az. M 10 K 06.1270, vom 13.12.2007 Az. M 10 K 06.3021, vom 3.7.2008 Az. M 10 K 07.3040 und vom 20.5.2010 M 10 K 09.2241) - nicht erforderlich.

  • VG München, 20.05.2010 - M 10 K 09.2241

    Bemessung des Aufwands bei Nutzung durch gemeinschaftlich verfügungsberechtigte

    Die erkennende Kammer hält insoweit an der bisherigen Rechtsprechung fest, wonach für die Besteuerung einer Zweitwohnung, die für einen Mitberechtigten Hauptwohnung ist, eine Regelung in der Zweitwohnungsteuersatzung erforderlich ist (vgl. VG München, Urt. v. 27.7.2006, Az.: M 10 K 06.1270; Urt. v. 13.12.2007, Az.: M 10 K 06.3021 u. Urt. v. 3.7.2008, Az.: M 10 K 07.3040).

    Es bedarf vielmehr der Einführung eines typisierenden Steuermaßstabs zur Festlegung des zugrunde zu legenden Aufwands durch den Satzungsgeber (vgl. VG München, Urteil v. 27.07.2006, Az.: M 10 K 06.1270, juris-Dok. Rn. 33; Urteil v. 13.12.2007, Az.: M 10 K 06.3021; Urteil v. 03.07.2008, Az.: M 10 K 07.3040, juris-Dok. Rn. 21).

  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 BV 10.1511

    Heranziehung des Mitinhabers einer Wohnung zur Zweitwohnungssteuer

    Ein eigener Steuermaßstab für Fälle, in denen eine Personenmehrheit eine Wohnung zu ihrer persönlichen Lebensführung im Gemeindegebiet der Klägerin innehat, aber diese Wohnungsinhaber nicht sämtlich in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung haben, ist - entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (vgl. VG München vom 27.7.2006 Az. M 10 K 06.1270, vom 13.12.2007 Az. M 10 K 06.3021, vom 3.7.2008 Az. M 10 K 07.3040 und vom 29.4.2010 Az. M 10 K 09.2017) - nicht erforderlich.
  • VG München, 03.07.2008 - M 10 K 07.3040

    Nutzung als Hauptwohnung und Zweitwohnung

    Danach kann die Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten dann keine Anwendung finden, wenn eine Wohnung gleichzeitig von verschiedenen Personen als Hauptwohnung und als Zweitwohnung genutzt wird (vgl. Urt. der Kammer v. 27.7.2006 Az. M 10 K 06.1270 u. v. 13.12.2007 Az. M 10 K 06.3021).

    Hierzu hat die Kammer im Urteil vom 27. Juli 2006 Az. M 10 K 06.1270 folgendes ausgeführt:.

  • VG München, 29.04.2010 - M 10 K 09.2017

    Zweitwohnungssteuer; Aufteilung des Aufwands bei gemeinschaftlicher

    Die erkennende Kammer hält insoweit an der bisherigen Rechtsprechung fest, wonach für die Besteuerung einer Zweitwohnung, die für einen Mitberechtigten Hauptwohnung ist, eine Regelung in der Zweitwohnungssteuersatzung erforderlich ist (vgl. VG München, Urt. v. 27.7.2006, Az. M 10 K 06.1270, Urt. v. 13.12.2007, Az. M 10 K 06.3021 u. Urt. v. 3.7.2008, Az. M 10 K 07.3040).
  • VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3190

    Innehaben einer Zweitwohnung

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München (U.v. 27.7.2006 - M 10 K 06.1270 - juris) ist das Fehlen einer Ausnahmeregelung für sog. Erwerbszweitwohnungen entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 unschädlich.
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